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Deutscher Leitfaden zum Austausch von Komponenten (Auflage V1.1)

Im Februar 2017 hatte der GSE neue Regeln zum Erhalt des Fördertarifs bei Änderungen an bestehenden Anlagen veröffentlicht. Mitte 2017 veröffentlichte der GSE zusätzlich ein Handbuch zur Erstellung der hochzuladenden Erklärungen und Dokumente. Mittelungen sind nur noch über Applikation SIAD möglich.  

Um deutschsprachigen Investoren, Anlagenbetreibern und O&M-Dienstleistern den Umgang bei Änderungen zu erleichtern, gibt es von New Energy Projects jetzt einen leicht verständlichen und übersichtlichen Leitfaden, der die wichtigsten Bestimmungen auf Deutsch zusammenfasst. Der Leitfaden fokussiert auf den Fall, der bei den meisten Betreibern am häufigsten vorkommt: der Austausch von Komponenten bei „normalen“ Anlagen über 20 kW auf privaten Grundstücken oder Gebäuden. Im Leitfaden erfahren Sie:

  • Worauf ist bei Änderungen zu achten, um den Fördertarif nicht zu gefährden?

  • Was ist danach an den GSE zu melden?

  • Welche Erklärungen sind abzugeben?

  • Welche Anlagen sind beizufügen?

  • Welche Fristen zu einzuhalten?

  • Welche Gebühren fallen an?

Der Leitfaden von New Energy Projects im pdf-Format zum Selbstausdrucken kostet 350 € (zzgl. gesetzlicher MWSt.) und kann unter Mailkontakt bestellt werden (bitte genaue Firmenbezeichnung und Anschrift sowie UStID bzw. Partita IVA angegeben). Sie erhalten dann eine Rechnung inkl. Bankverbindung. Sofort nach Zahlungseingang wird Ihnen der Leitfaden als pdf-Dokument zugeschickt.


Leitfaden zur Änderung des Anlagenbetreibers bei EE-Anlagen

Im April 2016 hat der GSE sein Handbuch „Antrag auf Änderung des Anlagenbetreiber“ aktualisiert. Das Handbuch beschreibt, in welchen Fällen ein Antrag zu stellen ist, welche Unterlagen einzureichen sind und wie die gesamte Prozedur über das Portal des GSE durchzuführen ist.

 

Ein Antrag beim GSE ist zu stellen, wenn sich der Anlagenbetreiber (soggetto responsabile) ändert. Hierunter fallen z.B. folgende Änderungen:

  • Fusion oder Abspaltung

  • Vermietung oder Verkauf des Grundstücks oder Gebäudes inkl. der Stromerzeugungsanlage 

  • Vermietung oder Verkauf der Stromerzeugungsanlage

  • Veräußerung oder Einbringung eines Betriebs oder Betriebsteils

  • Änderung des Firmeninhabers bei Einzelunternehmen (für Gesellschaften nicht notwendig)

  • Abtretung des Oberflächenrechts inkl. der Anlage

  • etc. (Liste des GSE ist nicht abschließend)

 

Wichtig: Ab Antragstellung bis zur definitiven Genehmigung und Akzeptanz durch den Käufer wird KEINE Vergütung mehr ausbezahlt. 

Kein Antrag ist zu stellen, wenn z.B. eine italienische GmbH an neue Gesellschafter veräußert wird. Trotzdem sind auch in diesem Fall Änderungen des Geschäftsführers, der Firmierung, Anschrift an den GSE zu melden. Auch die Antimafia-Dokumentation muss aktualisiert werden.

Der Leitfaden „Änderung des Anlagenbetreibers“ im PDF-Format zum Selbstausdrucken von New Energy Projects für Anlagen ab 20 kW kostet 250 € zzgl. 19% MWSt und kann unter Mailkontaktbestellt werden (bitte genaue Firmenbezeichnung und Anschrift angegeben).


Deutscher Leitfaden zur Entsorgung von Modulen

Eine neue Richtlinie des GSE vom 14.12.2015 regelt die Recyclingauflagen für Module und deren Finanzierung. Die Richtlinie gilt für folgende Anlagen:

-        I / II / III Conto Energia: alle PV-Anlagen

-        IV Conto Energia: Anlagen, die vor dem 30.6.2012 in Betrieb gingen und alle Konzentratoranlagen

-        V Conto Energia: nur Konzentratoranlagen und innovative integrierte PV-Anlagen

Um die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen, wird der GSE ab dem 11. Betriebsjahr einen Teil der Einspeisevergütung als Garantie einbehalten. Die Sicherheitsleistung beträgt  12 €/Modul bei Anlagen unter 10 kW und 10 €/Modul bei Anlagen ab 10 kW. Bei einer 1 MW-Anlage sind dies rund 50.000 €/MW.

Erst nach Vorlage der notwendigen Dokumentation für den Nachweis der Entsorgung wird der Betrag an den Betreiber ausgezahlt. Wenn die Anlage länger als der Förderzeitraum in Betrieb ist, wird die Sicherheitsleistung erst nach erfolgtem Rückbau erstattet.

Die Richtlinie erhält wichtige Informationen, wie Anlagenbetreiber zu verfahren haben und welche Dokumente beizubringen sind, wenn Module während der Laufzeit getauscht werden oder eine Anlage rückgebaut wird. Für den Informationsaustausch mit dem GSE wird es ein neues Portal geben.

Der Leitfaden „RAEE GSE Modulentsorgung“ im PDF-Format zum Selbstausdrucken von new energy projects für Anlagen ab 10 kW kostet 200 € zzgl. 19% MWSt und kann unter Mailkontaktbestellt werden (bitte genaue Firmenbezeichnung und Anschrift sowie UStID bzw. Partita IVA angegeben).




Alle Angaben ohne Gewähr

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